Saisonkennzeichen auch für H-Kennzeichen.
Kam diese Woche per Mail vom VDA:
Am am 10.02.2017 wurden im Bundesrat eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung beschlossen:
§ 9 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“
Ab wann das gültig ist, geht allerdings nicht daraus hervor.
Am am 10.02.2017 wurden im Bundesrat eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung beschlossen:
§ 9 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“
Ab wann das gültig ist, geht allerdings nicht daraus hervor.
500 - 17. Feb, 07:50