H-Kennzeichen: min. Note 2 notwendig
Die Anforderungen für die H-Zulassung haben sich geändert. Nun ist ein guter Zustand notwendig, dafür wurden die Umbauten/Tuning Regelungen etwas gelockert:
Strengere Bedingungen für H-Kennzeichen
Oldtimer müssen künftig besser in Schuss sein als bisher, um das steuerbegünstigte H-Kennzeichen zu bekommen. Reichte bislang beim Erhaltungszustand historischer Fahrzeuge die Note 3 aus, schreibt ab dem 1. November eine neue Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums die Zustandsnote 2 oder besser vor. Note 2 heißt, dass ein Oldtimer leichte Gebrauchsspuren haben darf, aber technisch mängelfrei sein muss. Die Note 3 gibt es für Fahrzeuge mit leichten Mängeln und Alltagsspuren, solange sie gebrauchsfertig und rostfrei sind, erläutert Thomas Caasmann, Klassiker-Experte der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ).
Voraussetzung für ein H-Kennzeichen bleibt ein amtliches Oldtimergutachten. Dieses Dokument stellen Sachverständige von Prüforganisationen wie GTÜ, TÜV, Dekra oder KÜS für erhaltenswerte Klassiker aus. Dafür muss nicht nur der Pflegezustand stimmen, erläutert Caasmann. Die Erstzulassung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen. Außerdem darf der Oldie nicht durch modernes Tuning verbastelt sein.
Dezente Umbauten sind nach der neuen Richtlinie zulässig, solange dafür zeitgenössische Teile verwendet werden und das Originalfahrzeug gut wiederzuerkennen ist. Bisher mussten Oldtimer-Besitzer für ein H-Kennzeichen nachweisen, dass Änderungen im ersten Jahrzehnt nach Erstzulassung oder Produktionsdatum des Fahrzeugs vorgenommen wurden. (dpa)
Quelle: heise Online
Der AVD schreibt dagegen etwas anderes. Also bleibt es wohl beim gewohnten Chaos. Hier noch ein Link vom AVD zur Richtlinie: KLICK
Strengere Bedingungen für H-Kennzeichen
Oldtimer müssen künftig besser in Schuss sein als bisher, um das steuerbegünstigte H-Kennzeichen zu bekommen. Reichte bislang beim Erhaltungszustand historischer Fahrzeuge die Note 3 aus, schreibt ab dem 1. November eine neue Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums die Zustandsnote 2 oder besser vor. Note 2 heißt, dass ein Oldtimer leichte Gebrauchsspuren haben darf, aber technisch mängelfrei sein muss. Die Note 3 gibt es für Fahrzeuge mit leichten Mängeln und Alltagsspuren, solange sie gebrauchsfertig und rostfrei sind, erläutert Thomas Caasmann, Klassiker-Experte der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ).
Voraussetzung für ein H-Kennzeichen bleibt ein amtliches Oldtimergutachten. Dieses Dokument stellen Sachverständige von Prüforganisationen wie GTÜ, TÜV, Dekra oder KÜS für erhaltenswerte Klassiker aus. Dafür muss nicht nur der Pflegezustand stimmen, erläutert Caasmann. Die Erstzulassung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen. Außerdem darf der Oldie nicht durch modernes Tuning verbastelt sein.
Dezente Umbauten sind nach der neuen Richtlinie zulässig, solange dafür zeitgenössische Teile verwendet werden und das Originalfahrzeug gut wiederzuerkennen ist. Bisher mussten Oldtimer-Besitzer für ein H-Kennzeichen nachweisen, dass Änderungen im ersten Jahrzehnt nach Erstzulassung oder Produktionsdatum des Fahrzeugs vorgenommen wurden. (dpa)
Quelle: heise Online
Der AVD schreibt dagegen etwas anderes. Also bleibt es wohl beim gewohnten Chaos. Hier noch ein Link vom AVD zur Richtlinie: KLICK
500 - 21. Sep, 11:14