div. Ausnahmen beim Fahrverbot
Das war das!
Auch wenn es noch nicht in ganz trockenen Tüchern ist: Die Richtung klingt gut!
"Berlin (ddp-bln). Oldtimer und Fahrzeuge mit geregeltem US-Kat sollen nach einem Beschluss des Bundesrates auch ohne Ausnahmegenehmigung innerhalb der geplanten Umweltzone fahren dürfen.
Die geplanten Erleichterungen sollen durch eine Novellierung der Kennzeichnungspflicht erreicht werden, teilte ein Sprecher der Senatsgesundheitsverwaltung am Montag in Berlin mit.
Der Bundesratsbeschluss muss allerdings noch von der Bundesregierung bestätigt und möglicherweise auch noch mit Brüssel abgestimmt werden, erläuterte der Sprecher weiter. In Berlin soll die Umweltzone ab 1. Januar 2008 gelten.
Die Ausnahme von der Plakettenpflicht soll dem Sprecher zufolge aber nur für jene alten Fahrzeuge gelten, die mit einem H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge oder einem roten Oldtimer-Kennzeichen zugelassen sind. Zugleich wäre mit einer solchen Regelung auch die vom Senat beschlossene Ausnahmeregelung mit einem beschränkten Kilometerkontingent hinfällig.
Nach dem Willen des Bundesrates sollen auch alle Otto-Fahrzeuge mit geregeltem US-Kat (Schlüsselnummer 01, 02 und 77) die grüne Plakette erhalten."
Viele Grüße
Ralph Boßhammer
Auch wenn es noch nicht in ganz trockenen Tüchern ist: Die Richtung klingt gut!
"Berlin (ddp-bln). Oldtimer und Fahrzeuge mit geregeltem US-Kat sollen nach einem Beschluss des Bundesrates auch ohne Ausnahmegenehmigung innerhalb der geplanten Umweltzone fahren dürfen.
Die geplanten Erleichterungen sollen durch eine Novellierung der Kennzeichnungspflicht erreicht werden, teilte ein Sprecher der Senatsgesundheitsverwaltung am Montag in Berlin mit.
Der Bundesratsbeschluss muss allerdings noch von der Bundesregierung bestätigt und möglicherweise auch noch mit Brüssel abgestimmt werden, erläuterte der Sprecher weiter. In Berlin soll die Umweltzone ab 1. Januar 2008 gelten.
Die Ausnahme von der Plakettenpflicht soll dem Sprecher zufolge aber nur für jene alten Fahrzeuge gelten, die mit einem H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge oder einem roten Oldtimer-Kennzeichen zugelassen sind. Zugleich wäre mit einer solchen Regelung auch die vom Senat beschlossene Ausnahmeregelung mit einem beschränkten Kilometerkontingent hinfällig.
Nach dem Willen des Bundesrates sollen auch alle Otto-Fahrzeuge mit geregeltem US-Kat (Schlüsselnummer 01, 02 und 77) die grüne Plakette erhalten."
Viele Grüße
Ralph Boßhammer
500 - 4. Okt, 19:21