Bundesverkehrsministerium gibt Entwarnung: Keine Verschärfung für H-Kennzeichen
Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt sind für die Zuteilungen von H-Kennzeichen keine verschärften Anforderungen geplant. Auch Fahrzeuge mit originaler Patina und Rennwagen mit typischen Einsatzspuren können weiterhin als Oldtimer eingestuft werden. Unter der Schlagzeile "Alles kommt noch schlimmer!" ...
... hatte der Deuvet Anfang Februar laut Alarm geschlagen und Medien wie Oldtimerclubs vor einer angeblichen erneuten Verschärfung für die Zuteilung des H-Kennzeichens gewarnt. Das Bundesverkehrsministerium reagierte auf diese Vermutungen jetzt verärgert und mit einem heftigen Dementi. Man griff hierbei sogar zu dem ungewöhnlichen Mittel eines offenen Briefes an Deuvet-Vizepräsidentin Ursula Busch. Wörtlich heißt es hierin: "Hierzu möchte ich klarstellen, dass das BMVBS ein derartiges Ziel nicht anstrebt und auch in der Vergangenheit nicht angestrebt hat. Die bindenden Bewertungsmaßstäbe der 1997 im Verkehrsblatt bekannt gemachten 25. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22. Juli 1997 gelten unverändert."
Verärgert ist man vor allem deshalb über die Vorgehensweise des Deuvet, weil er die Anforderungskriterien auf seiner Homepage zum Teil falsch darstellte und das Verschärfungs-Gerücht in die Welt setzte, ohne vorher Kontakt zum Ministerium gehabt zu haben. Im Schreiben an Ursula Busch heißt es: "Es handelt sich daher um eine überflüssige Medienaktion, die zu erheblichen Verunsicherungen vermeintlich betroffener Personen geführt hat. Dies hätte verhindert werden können, wenn Sie zu diesem Sachverhalt um ein aufklärendes Gespräch gebeten hätten."
Kurzer Rückblick: 1997 trat eine Richtlinie zur Begutachtung von Fahrzeugen in Kraft, nach der jedes originale Fahrzeug in "gutem Erhaltungszustand" ein H-Kennzeichen bekommen konnte. Auf eine genaue Definition dieses Begriffes verzichtete man jedoch. 1999 wurde hierzu ein Anforderungskatalog erstellt, der den guten Erhaltungszustand als "normale Gebrauchsspuren" definierte. Diese Definition gilt, nachdem ein weiterer Anforderungskatalog doch nicht wie geplant am 1. März in Kraft trat, weiterhin fort.
Im Gespräch mit oldtimer-info bestätigte gestern Richard Schild, Sprecher im Bundesverkehrsministerium, dass nachweissbar authentische, unrestaurierte Autos auch dann unter den Oldtimerbegriff fallen, wenn der Zustand allein dies nicht rechtfertigt: "Wir vertrauen da auf das Augenmaß und die Erfahrung der Sachverständigen vor Ort. Bei der Verkehrssicherheit darf es natürlich keine Kompromisse geben."
Quelle: http://www.oldtimer-info.de/aktuelles/deuvet_brief_07/bericht.htm
... hatte der Deuvet Anfang Februar laut Alarm geschlagen und Medien wie Oldtimerclubs vor einer angeblichen erneuten Verschärfung für die Zuteilung des H-Kennzeichens gewarnt. Das Bundesverkehrsministerium reagierte auf diese Vermutungen jetzt verärgert und mit einem heftigen Dementi. Man griff hierbei sogar zu dem ungewöhnlichen Mittel eines offenen Briefes an Deuvet-Vizepräsidentin Ursula Busch. Wörtlich heißt es hierin: "Hierzu möchte ich klarstellen, dass das BMVBS ein derartiges Ziel nicht anstrebt und auch in der Vergangenheit nicht angestrebt hat. Die bindenden Bewertungsmaßstäbe der 1997 im Verkehrsblatt bekannt gemachten 25. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22. Juli 1997 gelten unverändert."
Verärgert ist man vor allem deshalb über die Vorgehensweise des Deuvet, weil er die Anforderungskriterien auf seiner Homepage zum Teil falsch darstellte und das Verschärfungs-Gerücht in die Welt setzte, ohne vorher Kontakt zum Ministerium gehabt zu haben. Im Schreiben an Ursula Busch heißt es: "Es handelt sich daher um eine überflüssige Medienaktion, die zu erheblichen Verunsicherungen vermeintlich betroffener Personen geführt hat. Dies hätte verhindert werden können, wenn Sie zu diesem Sachverhalt um ein aufklärendes Gespräch gebeten hätten."
Kurzer Rückblick: 1997 trat eine Richtlinie zur Begutachtung von Fahrzeugen in Kraft, nach der jedes originale Fahrzeug in "gutem Erhaltungszustand" ein H-Kennzeichen bekommen konnte. Auf eine genaue Definition dieses Begriffes verzichtete man jedoch. 1999 wurde hierzu ein Anforderungskatalog erstellt, der den guten Erhaltungszustand als "normale Gebrauchsspuren" definierte. Diese Definition gilt, nachdem ein weiterer Anforderungskatalog doch nicht wie geplant am 1. März in Kraft trat, weiterhin fort.
Im Gespräch mit oldtimer-info bestätigte gestern Richard Schild, Sprecher im Bundesverkehrsministerium, dass nachweissbar authentische, unrestaurierte Autos auch dann unter den Oldtimerbegriff fallen, wenn der Zustand allein dies nicht rechtfertigt: "Wir vertrauen da auf das Augenmaß und die Erfahrung der Sachverständigen vor Ort. Bei der Verkehrssicherheit darf es natürlich keine Kompromisse geben."
Quelle: http://www.oldtimer-info.de/aktuelles/deuvet_brief_07/bericht.htm
500 - 16. Mär, 11:13